Nutzungsbedingungen – Kleiner Mooshof

Nutzungsregelung für den kleinen Mooshof
Ab dem 01.04.2022 

Zeitraum und Art der Vermietung:
Der kleine Mooshof wird ausschließlich von April bis Dezember vermietet.
Termine für das Folgejahr werden erst ab Dezember des laufenden Jahres angenommen.
Es findet eine Mindestbelegung von 2 aufeinander folgenden Tagen statt.
Es werden maximal 20 Belegungen durch das Jahr vergeben.

Kosten und Preise:
Pro Tag fällt eine Pauschale in Höhe von 80,-€ an.
Hinzu kommt eine Benutzungsgebühr pro Tag von:

    5,– Eurofür Aktive und Passive Vereinsmitglieder der Bürgergarde Gengenbach e.V.
    10,– Eurofür Nichtvereinsmitglieder
    5,– Eurofür Kinder bis zum 14ten Lebensjahr

    Die Preise für Getränke werden in einer separaten Preisliste aufgeführt.

    Bemerkungen:
    Die Tagespauschale beinhaltet alle Mietnebenkosten. Eine Nutzung von zusätzlichen Stromverbrauchern (Radiatoren, Elektrobacköfen…) muss mit dem Hüttenwart abgestimmt und extra erfasst werden!
    Die Betten sind mit Spannbettlaken bezogen. Weitere Bettwäsche oder Schlafsäcke sind selbst mitzubringen.

    Wichtiger Hinweis:
    Generell gilt die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr (Zimmerlautstärke). Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Maschinenbetrieb und so weiter sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen. Diese Ruhezeit ist auf dem gesamten Hofgelände zu berücksichtigen.

    Eine Nichteinhaltung der Nachtruhe zieht ein sofortiges Hausverbot nach sich!

    Gengenbach, 18.04.2022

    (Änderungen werden schnellstmöglich auf dieser Seite aktualisiert)