Geschichte von Wächtern und Türmern

„Wächter auf Türmen und Toren“
Geschichtliches über die Wächter und Türmer Gengenbachs
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Für die Bewachung der Befestigungsanlagen und für den Dienst auf den Türmen und Toren, aber auch zur Wahrung der Sicherheit in der Stadt war eine Reihe von Wächtern bestimmt, deren Dienstzeit in der Regel ein Jahr betrug. Für den Dienst der Wächter waren zunächst die Lohnherren, dann die beiden Stettmeister (mittelalterliche Bezeichnung für den „Bürgermeister“), einer aus dem alten, der andere aus dem jungen Rat, verantwortlich. Ihre Dienstpflichten wechselten halbjährlich.
Der diensttuende Stettmeister hatte die Aufsicht über die Wächter, er verwahrte von abends his zur Öffnung der Tore am Morgen die Torschlüssel, „damit sie nit veruntreut werden“. Dreimal wöchentlich, darunter auch vor und nach Mitternacht, musste er an sämtliche Plätze der Stadt, vor allem aber auf den Mauern und an den Toren, einen Rundgang von „einer ganzen Stund oder me“ zur Kontrolle der Verlässlichkeit der Wächter und der Ordnung in der Stadt machen.

Kinzigtorturm - Der Nachtwächter

Die Nachtwächterfigur im Kinzigtoturm

Die Hauptaufmerksamkeit der Wächter auf den Türmen galt der Feuersgefahr:
,ob, da gott vor seye, tags oder nachts feuer oder brunst entstunde in der statt oder vorstetten, da soll er stürmen,“ und die Täler benachrichtigen, wenn dort Feuer festgestellt wurde. Am meisten fürchtete man früher, als die meisten Häuser noch aus Holz gebaut waren, in den Städten das Feuer; gibt es doch selbst im 18.Jahrhundert noch Beispiele genug, dass ganze Stadtteile, oft aus Leichtsinn, in kürzester Zeit abbrannten.

Geschichte von Wächtern und Türmern - Der Türmer

Der Türmer im Kinzigtorturm

Den Alkohol meiden
Zusätzlich hatten sie die Wächter auf und zwischen den Mau-
ern zu beobachten und die Gefangenen zu beaufsichtigen. Wenn ein Wächter eine
ungewohnte Unruhe und ein Gerenne um das Tor vernahm, hatte er zu stürmen.

Zusätzlich hatten sie die Wächter auf und zwischen den Mauern zu beobachten und die Gefangenen zu beaufsichtigen. Wenn ein Wächter eine ungewohnte Unruhe und ein Gerenne um das Tor vernahm, hatte er zu stürmen.Die Bläser auf dem Kinzigturm und dem Leutkirchturm, die nicht Bürger der Stadt sein mussten, verpflichteten sich , das ganze Jahr von Mitternacht his zum darauffolgenden Abend getreulich zu wachen, den Alkohol zu meiden („sich nit zu beweynen“) und ohne Erlaubnis kein Handwerk oder Schuhflicken zu betreiben. Es war ihre Aufgabe, bei der Ankunft von Reisenden in der Kutsche oder zu Pferd zu blasen, bei Feuersgefahr sofort zu stürmen, bei Nacht mit dem Horn anzuzeigen, wenn ein Bote vor dem Tor erschien.

Außer den Mitgliedern des Rates oder Ratsboten durften sie niemanden auf den Turm lassen, sie durften während der Dienstzeit weder den Turm verlassen noch schlafen, es sei denn, daß der Vorwächter den Dienst versah.
Zusätzlich hatten sie die Wächter auf und zwischen den Mauern zu beobachten und die Gefangenen zu beaufsichtigen. Wenn ein Wächter eine ungewohnte Unruhe und ein Gerenne um das Tor vernahm, hatte er zu stürmen.
Der Bläser oder Wächter auf dem Kinzigtor musste zusätzlich die Kinzig von Schwaibach her beobachten und fleißig Acht haben auf die Floße, die auf dem Fluss herabkamen. War dies der Fall, so gab er mit dem Horn dem Zollwächter unten im Tor Zeichen, damit dieser die Flosse kontrollieren und den fälligen Zoll
einziehen konnte.

Für das Richten und Warten der Turmuhr erhielt er einen Extralohn. Der Bläser auf dem Leutkirchtor hatte zusätzlich zu den allgemeinen Pflichten seines Kollegen vom Kinzigtor die Pflicht, die Glocke jede Stunde nach der Zeitglocke des Kinzigturmes nachzuschlagen; bei Vergessen wurde er bestraft.

Die gleichen Aufgaben versahen die Vor- oder Zuwächter, welche die Bläser von abends bis um Mitternacht ablösten. Sie durften den Turm erst verlassen, wenn morgens das Tor geöffnet war. Der Dienst der Wächter auf und zwischen den Mauern begann nach Schließung der Tore. Auch sie mussten auf das Feuer achten, ihre Kollegen überprüfen und beobachten, was vor, zwischen und hinter den Mauern geschah. Bei Gefahr war dies sofort zu melden. Bei jedem Rundgang überprüften sie die Schlösser und Ketten der Tore.

Ehefrau darf nicht aushelfen
Mit der Regelung des Durchgangsverkehrs durch die Tore waren besondere Torwächter beauftragt. Sie mussten morgens „zu rechter Zeit“ die über Nacht geschlossenen Tore nach Erhalt der Torschlüssel öffnen. Die Fallgatter oder Rechen an den drei Toren waren ständig geschlossen. Nur so war eine sichere Kontrolle jederzeit möglich und konnte Unbefugten der Eintritt in das Stadtinnere verwehrt werden. Die Torwächter waren mit der Bedienung der Fallgatter beauftragt. Sie durften ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, auch eine Vertretung durch ihre Frau war nicht gestattet. Am Abend riefen sie vor dem Schließen der Tore dreimal ihr „Laufher“ vor den Toren, um die Städter, die sich noch außerhalb der Mauern befanden, auf das Schließen aufmerksam zu machen. Diese Aufgaben waren gleichzeitig mit der eines Zollwächters verbunden, weshalb die Berufung zu diesem Posten immer mit dem Besitz des Bürgerrechtes von Gengenbach verbunden war. Der Zoll wurde je nach Art und Menge der Ware erhoben, dies galt beim Torwärter am Kinzigtor auch für die Kinzigflosse. Er war pünktlich zu erheben, es durfte
keine Minderung und kein Nachlass gewährt werden. Das Zollgeld verwahrte man nicht in der Zollstube: es musste vor den Augen des Zollpflichtigen in den jeweiligen Zollstock geworfen werden. Auch die Torwächter, die aus besonderen Gründen auch nachts die Tore zu öffnen hatten, waren verpflichtet, auf die Wachsamkeit der Bläser auf den Türmen und der Wächter in der Stadt zu achten und Nachlässigkeiten zu rügen.

Beobachteten sie Streitigkeiten und ungewohnte Unruhe um das Tor, so war dies weiterzumelden, besonders bei stadtfremden Personen. Alle diese Pflichten galten auch für den Torwächter am Oberen Tor, das keinen Turmbläser hatte. Dessen zusätzliche Aufgabe war, auf den Stadtbach, der beim Obertor seinen Einlass in die Stadt hatte, zu achten und dafür zu sorgen, dass besonders im Sommer das Wasser aus dem Haigeracher Bach durch die Stadt lief.